E-Rezepte

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, daß die Ausstellung eines E-Rezeptes NUR erfolgt, wenn die Versichertenkarte im neuen Quartal bereits eingelesen wurde. Ohne das vorherige Einlesen der Versichertenkarte wird ein normales Papierrezept ausgestellt, welches dann in der Praxis abgeholt werden muss.

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